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Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.

Landesvertretung Niedersachsen



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08.01.2024 Antrag auf Geld für schwerbehinderte Arbeitnehmer künftig digital

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung können zukünftig digitale Anträge für Leistungen aus der Ausgleichsabgabe stellen. Das Sozialministerium in Hannover gab bekannt, dass in Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt im Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ein Online-Service entwickelt wurde, um den Antragsprozess zu vereinfachen.

Die Erleichterung des Zugangs soll die Inklusion von schwerbehinderten Menschen in den Arbeitsmarkt weiter fördern.
Im Rahmen der „Begleitenden Hilfe“ im Arbeitsleben können durch das Integrationsamt finanzielle Leistungen aus der Ausgleichsabgabe an berufstätige und selbstständige schwerbehinderte Personen gewährt werden, um die Beschäftigung, die soziale Stellung und einen qualifikationsgerechten Einsatz zu gewährleisten.
Arbeitgeber mit 20 oder mehr Beschäftigten sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Falls sie dieser Quote nicht nachkommen, sind sie zur Entrichtung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet.

Zusätzlich haben auch Arbeitgeber die Möglichkeit, Gelder aus dieser Abgabe zu beantragen. Förderung und Unterstützung für schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind von entscheidender Bedeutung, um ihre erfolgreiche Inklusion in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten.

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